Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lukas Hundertpfund – Film-, Video-, Foto- & Designleistungen

1. Geltungsbereich & Allgemeines
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Lukas Hundertpfund (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
– Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
– Grundlagen der Zusammenarbeit sind das jeweilige Angebot und diese AGB.

2. Leistungsumfang & Künstlerische Freiheit
– Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Die dort genannte Endsumme ist bindend, Einzelpositionen können jedoch flexibel gewichtet werden, sofern der Gesamtumfang gewahrt bleibt.
– Künstlerische Freiheit: Dem Auftragnehmer steht bei der Umsetzung des Auftrags künstlerische Gestaltungsfreiheit zu. Reklamationen allein hinsichtlich der künstlerischen Auffassung (Geschmack) sind ausgeschlossen, sofern die Leistungen technisch einwandfrei sind.
– Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen (z. B. zusätzliche Formate, Versionen, Exporte, nachträgliche Konzeptänderungen) gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
– Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen (Briefing) und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
– Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die Dauer des Projekts.
– Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben oder mangelnde Verfügbarkeit von Produkten/Locations entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Vergütung, Nebenkosten & KSK
– Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
– Fahrtkosten: PKW-Fahrten werden mit 0,50 € pro km berechnet. Mietwagen (inkl. Sprit & Versicherung) werden mit pauschal 100 € pro Tag oder nach Beleg abgerechnet.
– Reisekosten: Bahn, Flug, Taxi, Übernachtung und Parkgebühren werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
– Verpflegung: Für Produktionstage wird eine Verpflegungspauschale (Catering/Spesen) von 45 € netto pro Person und Tag berechnet.
– Künstlersozialkasse: Soweit auf die Leistungen des Auftragnehmers Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) anfallen, sind diese vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen und selbstständig abzuführen.

5. Korrekturschleifen & Abnahme
– Inklusiv-Leistung: Im Angebot enthalten sind ausschließlich die dort definierten Korrekturschleifen.
– Mehraufwand: Änderungen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen oder nach bereits erteilter Freigabe erfolgen, werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 100 € netto berechnet. Mehrleistungen werden vorab angekündigt.
– Abnahmefrist: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

6. Produktionsbedingungen: Storno, Wetter & Ausfall
– Stornierung durch Auftraggeber: Bei Stornierung eines fest gebuchten Auftrags werden bereits erbrachte Leistungen (Konzeption, Vorproduktion) voll berechnet. Zusätzlich fällt ein Ausfallhonorar auf den Netto-Auftragswert an:
– bis 14 Tage vor Beginn: 25%
– 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50%
– 6 bis 2 Tage vor Beginn: 75%
– ab 48 Stunden vor Beginn / No-Show: 100%.
– Fremdkosten: Kosten für bereits gebuchte Drittleistungen (Crew, Technik, Rent, Location), die nicht kostenfrei stornierbar sind, trägt der Auftraggeber zu 100%.
– Wetterrisiko (Außenproduktion): Kann ein Dreh wetterbedingt nicht stattfinden, trägt der Auftraggeber die angefallenen Fremdkosten sowie 50% des vereinbarten Tageshonorars des Auftragnehmers.
– Höhere Gewalt / Krankheit: Ist die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit des Auftragnehmers nicht möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Nutzungsrechte & Urheberschaft
– Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke.
– Rechteeinräumung: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte für den im Angebot definierten Zweck, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
– Paid Media: Die Nutzung für bezahlte Medienschaltungen (z. B. TV, Kino, Social Ads, Pre-Rolls, OOH) ist nicht im Standard-Honorar enthalten und bedarf einer gesonderten Lizenzierung (Buyout). Ohne Vereinbarung ist nur organische Nutzung zulässig.
– Bearbeitung: Eine Bearbeitung oder Veränderung der Werke durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.
– Eigenwerbung: Der Auftragnehmer darf die Werke zum Zwecke der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) nutzen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

8. KI-Schutzklausel (Künstliche Intelligenz)
– Die Nutzung der erstellten Werke (Bild, Ton, Video, Stimme) zum Training von künstlicher Intelligenz (KI), Machine Learning Systemen oder zur Erstellung biometrischer Datensätze ist ausdrücklich untersagt.
– Automatisierte Generierung, Voice Cloning oder Deepfakes auf Basis des Materials bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Lizenzvereinbarung.

9. Datenübergabe & Archivierung
– Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Endformat.
– Rohdaten: Die Herausgabe von offenen Projektdateien, RAW-Fotos oder Video-Rohmaterial ist nicht geschuldet. Wünscht der Auftraggeber die Rohdaten, ist hierfür eine gesonderte Vergütung (Buyout) zu vereinbaren.
– Archivierung: Der Auftragnehmer bewahrt die Projektdaten für 6 Monate nach Abschluss kostenfrei auf. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Archivierung oder Herausgabe.
– Gefahrübergang: Die Gefahr für Datenverlust geht mit der Übergabe an den Auftraggeber auf diesen über.

10. Rechtliche Verantwortung & Haftung
– Haftung: Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
– Rechteklärung: Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer überlassenen Materialien (Produkte, Logos, Musik, Personen, Locations) die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
– Model Releases: Stellt der Auftraggeber Personen (Mitarbeiter, Komparsen) für Foto-/Filmaufnahmen, ist er für das Vorliegen der entsprechenden Einwilligungserklärungen (Model Release) verantwortlich.

11. Schlussbestimmungen
– Zahlungsziel: Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
– Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
– Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.